Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, kann das Testergebnis pseudonymisiert abgerufen werden:
Die SARS-CoV-2-PCR kommt zum direkten Nachweis bei symptomatischen Patienten zum Tragen. Von einer ungezielten Testung mittels SARS-CoV-2-PCR von asymptomatischen Personen wird in der Regel aufgrund der unklaren Aussagekraft eines negativen Ergebnisses, welches lediglich eine Momentaufnahme darstellt, abgeraten. Da die Viruslast von prä- und asymptomatischen Infizierten sich jedoch nicht von symptomatischen Patienten unterscheidet, können unter bestimmten Voraussetzungen nun auch asymptomatische Personen getestet werden.
Indikation bei Symptomatik
Indikationen bei Asymptomatik/Präsymptomatik
Risikogruppefaktoren für einen schweren Verlauf*:
Hinweise zur Diagnostik
SARS-CoV-2-Diagnostik mittels PCR
Nur der Nachweis von SARS-CoV-2 selbst bzw. dessen RNA-Bestandteil lässt zuverlässig den Rückschluss zu, dass eine Person zum Zeitpunkt der Untersuchung infiziert ist (asymptomatisch oder symptomatisch). Die in Deutschland entwickelte PCR-Methode zum Virusnachweis gilt als Goldstandard und ist weithin auch international etabliert. Das Testergebnis liegt meist innerhalb von 24 Stunden vor. Der Test wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht vollständig aus. Falsch-negative Ergebnisse können z. B. aufgrund schlechter Probenqualität, unsachgemäßem Transport, ungünstigem Zeitpunkt der Probenentnahme (bezogen auf den Krankheitsverlauf) nicht ausgeschlossen werden. Wenn ein Patient mit starkem Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion in der initialen PCR negativ getestet wird, sollte eine erneute PCR-Untersuchung durchgeführt werden. Das am besten geeignete Untersuchungsmaterial ist vom Zeitpunkt der Entnahme im Verlauf der Erkrankung abhängig. Bei tiefen Atemwegsinfektionen ist die alleinige Testung von Probenmaterial aus dem Oro- und Nasopharynx zum Ausschluss einer Infektion nicht geeignet, da in dieser Phase der Erkrankung ggf. nur Material aus dem unteren Respirationstrakt oder Stuhl in der PCR positiv sind.
Antikörpertest gegen SARS-CoV-2 IGG und IGA
Abrechnung
Bei klinischem Verdacht gemäß Falldefinition des RKI ist die Untersuchung mittels PCR seit dem 01.02.2020 eine Kassenleistung (EBM 32816). Für die Diagnostik kann der Veranlasser die Ausnahmekennziffer 32006 angeben und die Fälle sind mit der EBM-Ziffer 88240 zu kennzeichnen.
Stand: 04.06.2020